Vivid-Os Physiotherapie
Patienten- Info

Info für unsere gesetzlich versicherten Patienten


Versichertendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Anschrift),

Krankenversicherung und Versicherungsnummer finden Sie in dem Feld oben links.

Hier steht auch das Datum der Verordnung.

Die Therapie muss ab Ausstellung innerhalb von 28 Tagen begonnen werden, nach diesem Zeitraum verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss vom Arzt ggf. neu ausgestellt werden, sofern noch Behandlungsbedarf besteht.
Ausnahme: "Dringlicher Behandlungsbedarf": Muss nach 14 Tagen begonnen werden, sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.


1. Heilmittelbereich

Für eine Therapie in unserer Praxis benötigen Sie eine Verordnung der "Physiotherapie".


2. Behandlungsrelevante Diagnosen

Hier muss zwingend mindestens ein Code eingetragen sein, dies stellt die Grundlage der Behandlung dar. (Außer bei Verordnungen vom Zahnarzt.)


3. Diagnosegruppe
(wird vom Arzt entsprechend der Diagnose zugeordnet, zwingend erforderlich)


4. Leitsymptomatik

Zusätzliche Informationen zur Therapie und den auftretenden Beschwerden, mindestens ein Kreuz notwendig.


5. Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges

Heilmittel welches vom Arzt zur Therapie benannt wird, wie z.B. Krankengymnastik (KG), Manuelle Therapie (MT) Klassische Massage (KMT), Krankengymnastik bei neurologischen Störungen (KG-ZNS), Manuelle Lymphdrainage (MLD).

Weiterhin gibt es die Möglichkeit der ergänzenden Heilmittel, wie z.B. Wärmetherapie (Heißluft) oder Warmpackungen (Fango) sowie Kältetherapie oder Extension (Schlingentisch).


6. Behandlungseinheiten

Anzahl der Behandlungen die der Arzt verordnet. Je nach Diagnosegruppe meist 6 oder 10. In begründeten Ausnahmen kann der Arzt Therapien für 12 Wochen verordnen, gerne geben wir hierzu weitere Auskunft.


7. Therapiefrequenz
(muss eingetragen sein) Hier finden Sie die Anzahl der Behandlungen pro Woche, es dürfen maximal 14 Tage zwischen einzelnen Terminen liegen. Zusätzlich darf die Höchstanzahl pro Woche nicht überschritten werden. (Dies ist in den meisten Fällen therapeutisch ohnehin nicht sinnvoll.)


8. Therapiebericht

Sollte der Arzt eine abschließende Beurteilung der Behandlung wünschen, muss hier ein Kreuz gesetzt sein. Es handelt sich lediglich um einen Kurzbericht. Ausführliche Berichte nur auf Anforderung (werden im Normalfall nicht von den Krankenkassen erstattet).


9. Hausbesuch

Sollte es Ihnen als Patient nicht möglich sein, eigenständig in die Praxis zu kommen, kann der Arzt Therapie im häuslichen Umfeld verordnen. Hierzu muss "ja" angekreuzt sein.


Der Arzt kann bestimmen, dass die Therapie am Wohnort des Patienten als Hausbesuch durchgeführt wird. Dies ist nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn zwingende Gründe vorliegen. Kann nur durchgeführt und abgerechnet werden, wenn Hausbesuch "Ja" angekreuzt ist.


10. Dringlicher Behandlungsbedarf

Abweichend von der allgemeinen Gültigkeit kann der Arzt fordern, dass spätestens nach 14 Tagen die Therapie beginnen muss. Sollte dies nicht möglich sein, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden. Änderungen nicht möglich.


Zusätzlich gilt Folgendes zu beachten:


→ Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin


Überprüfung auf Gültigkeit der Verordnung vor Beginn der Therapie

→ Bitte geben Sie die Verordnung vor Beginn in ihrer Praxis für Physiotherapie ab um diese ggf. rechtzeitig korrigieren zu können. Ohne gültige Verordnung kann keine Behandlung zu Lasten der Krankenkasse erfolgen. Diese muss dann privat gezahlt werden.


Zuzahlung frühzeitig begleichen, spätestens bei Rezeptabschluss

→ immer 10,-€ pro Rezept plus 10% des Rezeptwertes (meistens 20-30€ gesamt)

Ausnahme: Sie haben einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse für das aktuelle Kalenderjahr.


Nicht eingehaltene und ausgefallene Termine können nicht zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden.

→ vom Patienten verpasste Termine können privat in Höhe der gültigen Preise in Rechnung gestellt werden (Ausfallgebühr). Therapeuten betreiben ein Termingeschäft und für den Fall das kurzfristig ein Termin entfällt, stellt dies einen Verdienstausfall der Praxis dar, den der Patient zu tragen hat (siehe auch AGB).

Physiotherapie Verordnung

Falls Sie Interesse daran haben, wie hoch die Vergütung Ihrer Krankenkasse je Behandlung und Ihre Zuzahlung ist, können Sie diese in der Preisliste des GKV Spitzenverbandes einsehen. Regelbehandlungszeiten variieren je nach Behandlung zwischen 15-20 und 25-35 Minuten. Die Regelbehandlungszeit beeinhaltet neben der therapeutischen Arbeit am Patienten ebenfalls die Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Hygienemaßnahmen und Hilfestellungen für den Patienten. Auch gehört die physiotherapeutische Untersuchung/ Befundung und das Erstellen eines vom Arzt geforderten Therapieberichtes in die Behandlungszeit.

Quelle: https://www.gkv-heilmittel.de/media/dokumente/heilmittelpreise/

Info für unsere Privat- Patienten

 

Immer häufiger kommt es vor, dass private Versicherungsgesellschaften die volle Kostenübernahme für Honorarrechnungen von Heilmittelerbringern (etwa Physiotherapeuten) ablehnen. Als Begründung wird häufig eine angebliche Überhöhung des Honorars der Therapeuten bzw. Preise über dem ortsüblichen Durchschnitt genannt. Zum Teil wird versucht, lediglich Preise in Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze (zuletzt angepasst 2019, laut BMI nicht zur vollen Kostendeckung gedacht

Zitat BMI: "Beihilfe und private Vorsorge ergänzen sich

Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge. Die beihilfeberechtigte Person muss daher für die von der Beihilfe nicht übernommenen Kosten für Behandlungen, Medikamente und ähnliches selbst aufkommen. In der Regel wird deshalb eine entsprechende private Krankenversicherung abgeschlossen."


Besonders bemerkenswert ist, dass einzelne Versicherungsgesellschaften von ihren Kunden verlangen, sich den Behandler nach dem Preis und nicht etwa nach der Qualifikation oder Reputation auszusuchen. Würden Sie sich ähnliches bei der ärztlichen Behandlung gefallen lassen und etwa den Assistebzarzt dem Spezialisten vorziehen?


Mit Scheinargumenten wird bei den Kunden der Eindruck erweckt, die Therapeuten würden überteuerte Preise berechnen. Die einzelnen Versicherungsgesellschaften spekulieren (leider allzu oft mit Erfolg) darauf, dass Kunden von einer - zumeist erfolgsversprechenden- Einschaltung ihres Rechtsanwaltes zurückschrecken. Möglicherweise hoffen sie sogar darauf, dass Patienten angesichts unzumutbarer Eigenbeteiligung freiwillig auf langwierige Therapiemaßnahmen verzichten. Dieser Eindruck wird vor allem dadurch erweckt, dass häufig ältere oder chronisch kranke Patienten von Erstattungsproblemem berichten.


Mehrfach wurde von verschiedenen Gerichten mittlerweile bestätigt, dass Privatpreise bis zu einer Höhe vom 2,3fachen Satz der deutschlandweit geltenden VdeK- Preise für aktive sowie der 1,8fache Satz bei passiven Behandlungen als gerechtfertigt anzusehen sind. Dennoch sind die Privatversicherer der Auffassung, dass sich hieraus zu hohe Honorare errechnen würden.

Ich kann Ihnen versichern, dass meine Privatpreise anhand meiner tatsächlichen Kosten kalkuliert sind, und ausnahmslos unter diesem Niveau liegen. In meinen Preisen sind sowohl die Fixkosten der Praxis berücksichtigt als auch die Weiterbildungsmaßnahmen des Teams zur Qualitätssicherung. Um Ihnen als Patient stets Behandlung gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft bieten zu können, sind regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen unerlässlich.


Falls es also einmal dazu kommen sollte, dass Sie Probleme bei der Ersttatung haben sprechen Sie uns gerne an.